Es steht fest: Der Alte Gasthof hätte ohne Genehmigung nicht abgerissen werden dürfen, und diese Genehmigung gab es nicht. So geht es aus einer Pressemitteilung der Gemeinde List auf Sylt hervor.

Rechtswidrig abgerissen: der Alte Gasthof

Der Eigentümer hat es trotzdem getan. Sozusagen bei Nacht und Nebel rückte der Bagger an und ließ nichts als Trümmer zurück. Skrupellos wurde das historische Gebäude der Profitgier geopfert. Und reichlich Profit verspricht das Ganze. Wie man hört, hat der Eigentümer auch das rückwärtige Gebäude erworben, das wohl auch fallen wird. So entsteht ein großes Baugrundstück, das recht bald mit zwei, drei oder vier – wer weiß das schon – Doppelhäusern bebaut werden dürfte. Diese kann dann eine kaufkräftige Kundschaft teuer erwerben, es locken Millionen. Da fällt dann die Zahlung einer Geldbuße von ein paar Zehntausend Euro nicht ins Gewicht: Portokasse … Das muss sich ändern. Man sollte die Strafen für illegale Abrisse drastisch erhöhen und prozentual an den Verkehrswert der betroffenen Immobilie koppeln. Fehlverhalten darf sich nicht lohnen, der Gesetzgeber ist gefordert.

Und noch eine Anmerkung zum Eigentümer: Es handelt es nicht um anonyme auswärtige Spekulanten sondern um einen Sylter. Diesem Insulaner scheinen Kultur, Geschichte und Zukunft der Insel wenig wert. Uns fehlt jegliches Verständnis: Schämen Sie sich!

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