Am 30.12.2022 wurde der historische Alte Gasthof in der Alten Dorfstraße 5 im alten Ortskern von List abgerissen: ein schwerer Verlust und ein Skandal.

Die Ruine des Alten Gasthofs

Ausgangslage

Das Grundstück des Alten Gasthofs liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 59 und der Satzung der Gemeinde List auf Sylt über die Erhaltung baulicher Anlagen Erhaltungsgebiet I (Erhaltungssatzung). Laut dieser Erhaltungssatzung ist für den Abbruch eines Gebäudes im Geltungsbereich eine Abbruchgenehmigung nach § 172 BauGB erforderlich. Zitat: „Die Genehmigung erteilt die Baugenehmigungsbehörde (Untere Bauaufsicht) im Einvernehmen mit der Gemeinde“. Dieses Einvernehmen gibt es nicht, der Bauausschuss der Gemeinde List wurde nicht gefragt und er hätte auch nie zugestimmt.

Das Gebäude hätte unserer Auffassung nach ohne die Zustimmung der Gemeinde nicht abgerissen werden dürfen. Die SPD-Fraktion der Gemeinde List hat daher heute eine dringende Anfrage an die Verwaltung (das zuständige Bauamt) gestellt und um Aufklärung gebeten:

  • Wurde eine Abbruchgenehmigung angefragt oder beantragt?
  • Gab es eine Abbruchgenehmigung?
  • Wenn ja, wer hat diese auf welcher Grundlage erteilt?
  • Warum wurde die Gemeinde (der Bauausschuss) nicht gefragt?

Wir warten auf Antworten. Solch ein Vorfall darf sich weder in List noch in einem anderen Ort der Insel wiederholen.

Ergänzung

In ähnlichen Fällen, zuletzt in der Sitzung des Lister Bauausschusses vom 16.02.2022 zu einem Abbruchantrag nach § 172 BauGB in der Werner-Schöne Straße 5 (ebenfalls im Gebiet einer Erhaltungssatzung), wurde der Ausschuss befasst und der Antrag sowohl von der Verwaltung als auch vom Bauausschuss abgelehnt.