Gestern hat die SPD-Fraktion List weitere Fragen an das Bauamt gestellt, um Licht in die Vorgänge zu bringen, die dem unrechtmässigen Abriss vorausgingen. Damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt, muss alles auf den Tisch.

Es war einmal: die Ruine des Alten Gasthofs

Hintergrund:

Der Eigentümer hat am 13.01.2021 eine Bauvoranfrage zum Umbau des Gebäudes gestellt. In der Sitzung vom 18.02.2021 hat der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde List dieser Bauvoranfrage einstimmig zugestimmt.

Im September 2021 folgte dann der Bauantrag zum Umbau des Gebäudes. In seiner Sitzung vom 28.09.2021 hat der Bau- und Planungsausschuss diesem Antrag einstimmig zugestimmt.

Der Bauantrag wurde dann mit Schreiben vom 28.10.2021 vom Kreis (Untere Bauaufsichtsbehörde) mit einer sehr umfassenden Begründung abgelehnt. Von dieser Ablehnung und der Begründung hatten die Mitglieder des Bauausschusses der Gemeinde List auf Sylt keine Kenntnis.

Unsere Fragen an die Verwaltung:

  • Wer in der Gemeinde List wurde wann und vom wem über diesen ablehnenden Bescheid informiert?
  • Warum wurde der Bauausschuss der Gemeinde List nicht gleich in seiner nächsten Sitzung am 14.11.2021 informiert?
  • Nach welchen Kriterien wird der Bauausschuss generell über Genehmigungen bzw. Ablehnungen von Bauanträgen informiert?

In Kenntnis der Ablehnung des Bauantrags und deren ausführlicher Begründung hätte die Politik rechtzeitig tätig werden und evtl. zusammen mit dem Eigentümer Lösungen für einen Erhalt des historischen Gebäudes entwickeln können.